In diesem Fall vereinbaren wir die Honorierung in persönlicher Absprache.
Gewöhnlich ersetzt die Versicherung die Kosten. Sie sollten aber vorher bei Ihrer Krankenversicherung drei Dinge erfragen:
Sie haben Anspruch auf Erstattung der Kosten, die Ihnen für eine Therapie bei mir entstehen, wenn Sie in zeitlicher und räumlicher Nähe keinen Psychotherapieplatz bei einem Psychotherapeuten finden, der der Kassenärztlichen Vereinigung angehört.
Seit dem 1.4.2017 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nur, wenn Sie die akute Notwendigkeit einer Psychotherapie bescheinigt bekommen, aber keinen zeitnahen Platz bei einem Psychotherapeuten oder einer Psychotherapeutin erhalten, der/die mit gesetzlichen Krankenkassen zusammenarbeitet. Die Notwendigkeit einer Therapie sollte von einem Psychotherapeuten/einer Psychotherapeutin bescheinigt werden, der/die mit Krankenkassen zusammenarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der Sprechstunde. Drei Absagen oder Terminvorschläge, die weiter als sechs Wochen in der Zukunft liegen, genügen. Dies sollte in Form eines Protokolls (Datum, Praxis, Antwort) vorgelegt werden können. In einem Erstgespräch - das kostenfrei ist - können wir diese Dinge näher anschauen und das weitere Vorgehen besprechen.
Diplom-Psychologe Werner Schäfer, Psychologischer Psychotherapeut
Tel.: 0170-1848277
E-Mail: praxis@schaefer-werner.de